Entspricht Ihre Website den Anforderungen der ab 25.5.2018 wirksamen DS-GVO, der Datenschutzgrundverordnung?
Sind Ihre Daten ausreichend gesichert? Nutzen Sie das richtige Opt-in, opt-out oder douple-opt-in Verfahren?
Ist Ihre Seite den gesetzliche Vorschriften entsprechend programmiert?
Was much ich jetzt tun, damit die DS-GVO mir nicht zum Verhängnis wird?
Bevor es zu kostspieligen Abmahnungen und Verfahren kommen, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Seite der DS-GVO anzupassen und zu sichern.
Letzten Endes, profitieren Sie davon sogar doppelt. Zum Einen ersparen Sie Sich möglicherweise erhebliche Unkosten, zum anderen bieten Sie Ihren Kunden ein deutlich erhöhtes Maß an Sicherheit in Bezug auf persönliche Daten. Sollten Sie automatisierte Marketingmechanismen benutzen, sind sie nun auf der sicheren Seite und so weiter.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
Ganz klar, nein! Es müssen ein paar Maßnahmen ergriffen werden, viele davon gehören aber nicht erst ab dem 25.5.2018 zu Standard auf guten Websites. Die Chancen stehen also gut, dass Ihre Seite bereits alle oder die meisten Anforderungen erfüllt. Um alles Weitere, kümmern wir uns gerne und meistern die DS-GVO, die Datenschutzgrundverordnung für Sie.
Was muss gemacht werden?
Die DS-GVO, die Datenschutzgrundverordnung, sieht praktisch für jede Art von Gewerbe spezifische Anforderungen vor. Was auf Ihrer Website passieren muss, sollte also im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich notwendig sind:
- ssl VErschlüsselung und Weiterleitung auf https
- Vollständige Datenschutzerklärung und separates Impressum
- PlugIn zur Einwilligung in die Nutzung von Cookies
- Gesichertes Versenden von Daten über Kontaktformulare